Ab 2012 Einrichtung eines zentralen elektronischen Registers für hinterlegte Testamente.

Das Erbrecht richtet sich nach dem Testment, falls eines gefunden wird. Für die optimale Auffindbarkeit eines testaments sorgt die Hinterlegung beim Nachlassgericht. Über ein Registersystem ist sichergestellt, dass das zuständige Nachlassgericht von allen hinterlegten Testamenten und deren Inhalt Kenntnis erhält. Beispiel: Lebte ein in München verstorbener Erblasser früher in Hamburg und hinterlegte dort ein Testament, sorgt das Registersystem dafür, dass das Testament von Hamburg an das Nachlasgericht München zur Eröffnung übermittlet wird.

 

Dezeit sind die bei den Nachlassgerichten hinterlegten Testamente noch auf Karteikarten registiert. Dieses vorsinntflutliche Papierregister soll innerhalb von 6 Jahren auf ein zentrales elektronisches Sytem umgestellt werden.

 

Für den Bürger wird sich ersteinmal nichts ändern: die Hinterlegung von Testamenten erfolgt weiterhin bei den Nachlassgerichten.

 

Im Internet sind weiterführende Informationen zum Register bereits unter www.testamentsregister.de zu finden.

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